Schlafstörungen

Die vorherrschende Beschwerde besteht in Einschlaf- oder Durchschlafschwierigkeiten oder nicht erholsamem Schlaf für mindestens einen Monat. Die Schlafstörung, oder damit assoziierte Tagesmüdigkeit führt zu signifikantem Leiden oder Beeinträchtigung in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen. Die Schlafstörung ist nicht primär auf eine psychische Erkrankung, z.B. Depression, Angststörung zurückzuführen und nicht direkt auf die Wirkung einer Substanz (Droge, Medikament) oder eine medizinische Erkrankung zurückzuführen. Vor Beginn jeder Behandlung muss demnach eine ...weiterlesen